Wenn es um die Frage der Kreditfähigkeit und der Bewilligung eines Kredites geht, müssen Antragsteller einige Kreditvoraussetzungen mit bringen und erfüllen, ohne die ein Privatkredit nicht bewilligt wird. Nachfolgend werden die einzelnen Kreditbedingungen und Entscheidungskriterien der Banken aufgeführt. Unter anderem muss der Antragsteller nach den Standards der ZEK und KKG (Konsumkreditgesetz) kreditfähig sein. Danach richten sich auch die einzelnen Konditionen und Modalitäten eines Kleinkredites in Bezug auf Zinsen etc.
Voraussetzungen für einen Konsumkredit in der Schweiz
Zunächst muss der Antragsteller unbedingt kreditfähig im Sinne des Konsumkreditgesetzes sein. Das KKG bestimmt diese Kreditfähigkeit für alle Kredite, die nach der Definition unter das KKG fallen. Privatkredite gelten gesetzlich als Konsumentenkredite, wenn sie durch betriebliche Anbieter oder Finanzdienstleister angeboten werden und von der Kreditsumme her über CHF 500.- liegen und unter CHF 80’000 . Wenn Darlehen darunter oder darüber liegen, gilt nicht das Konsumkreditgesetz, weil es sich dann nicht um Konsumentenkredite im Sinne des Gesetzes handelt.
Nach einer Gesetzesnovelle gelten seit April 2019 auch sogenannte Peer-to-Peer Kredite als Konsumkredite im Sinne des KKG. Kreditfähig ist ein Antragsteller grundsätzlich nach diesem Gesetz dann, wenn er imstande ist, den beantragten Privatkredit inklusive Verzinsung innerhalb von 36 Monaten wieder zurückzuzahlen. Dies muss durch sein unpfändbares Einkommen abgesichert sein. Auch bei einer länger vereinbarten Laufzeit gilt diese Regelung. Potenzielle Antragsteller sollten die nachfolgenden Kriterien kennen, um keine aussichtslosen Kreditanträge zu stellen, weil diese in der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) vermerkt werden und in der Zukunft zu Ablehnungen oder erschwerter Kreditvergabe führen könnten.
Was viele nicht wissen: Einen Sofortkredit in der Schweiz aufzunehmen ist nicht möglich, da das KKG eine 14-tägige Widerrufsfrist vorsieht, weshalb kein seriöses Kreditinstitut in der Schweiz eine Sofortauszahlung an den Kreditnehmer vornimmt. Stattdessen findet die Auszahlung auf das Privatkonto durch die Kreditbank erst nach einer Wartefrist von 14 Tagen statt.
Alter: Ab wann bekommt man einen Kredit?
Zunächst spielt das Alter für die Kreditbewilligung eine Rolle. Minderjährige Personen (unter 18) dürfen nach dem Gesetz keinen Kleinkredit beantragen bzw. erhalten. Bis zum Alter von 25 Jahren sind in der Regel weitere Restriktionen bei der Kreditvergabe üblich. Das kann eine höhere Verzinsung und eine Begrenzung der Kreditsumme in der Höhe sein. Banken sind vorsichtig, jungen Antragstellern Privatkredite zu bewilligen, weil die Rückzahlungsfähigkeit in Folge von noch nicht sicherer beruflicher Position oft ungewiss ist.
Auch ältere Antragsteller im Pensionistenstatus haben Probleme bei der Kreditvergabe, weil im Alter beim Pensionsbezug die sicheren Einkommen geringer sind. Dadurch ist die Pension oft unpfändbar (das gilt besonders für die AHV-Rente). Eine Ausnahme sind Kredite, die mit einem Pfand abgesichert sind (zum Beispiel durch das Eigenheim). Es kann im Vertrag auch festgelegt werden, den Kleinkredit bis zum Erreichen eines bestimmten Lebensalters vollständig zurückzuführen.
Nationalität, Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitz
Auch die Nationalität und Fragen des Aufenthaltes sind wichtige Kriterien bei der Kreditbewilligung.
- Nationalität
- Schweizer: Die besten Chancen haben Antragsteller mit einer Schweizer Staatsbürgerschaft oder einer Staatsbürgerschaft von Liechtenstein.
- Ausländer: Bei Ausländern wird zur Kreditprüfung zwischen den verschiedenen Formen der Aufenthaltsbewilligung unterschieden.
- Ausweis C: Mit der Niederlassungsbewilligung C ist eine Kreditvergabe meist ähnlich wahrscheinlich wie mit der Staatsbürgerschaft der Schweiz oder Liechtensteins.
- Ausweis B: Wenn Antragsteller nur über eine Niederlassungsbewilligung B verfügen, kann es vorkommen, dass eine Kreditvergabe erst erfolgt, wenn eine bestimmte Frist nach dem Ausstellen des B-Ausweises verstreichen ist. Auch dann ist es generell so, dass höhere Kreditkosten in Form einer höheren Verzinsung möglich sind. Ausserdem kann es zu einer Begrenzung der Kredithöhe kommen. Das wird von Bank zu Bank aber unterschiedlich gehandhabt. Einige Kreditbanken bestehen bei Kreditvergabe darauf, dass eine Rückzahlung vor Ablauf der Gültigkeit der Niederlassungsbewilligung B erfolgen muss. General wird das Risiko gesehen, dass mindestens eine statistische Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Antragsteller vor Abzahlung des Kredites in sein Herkunftsland zurückkehrt. Dann hätten die Banken keine Möglichkeit, die Rückzahlung des Privatkredites zu verlangen bzw. rechtssicher durchzusetzen.
- Ausweis G & L: Wenn der Antragsteller nur eine Niederlassungsbewilligung G oder L hat, wird ein Kreditwunsch in der Regel abgelehnt werden. Hier sehen die Kreditbanken keine Sicherheiten für den Fall, dass der Antragsteller die Schweiz vor Rückzahlung des Kredites wider verlässt. Die Niederlassungsbewilligung G ist zum Beispiel der Aufenthaltstitel der für Grenzgänger ausgestellt wird.
- Wohnsitz
- Schweiz und Liechtenstein: Ausserhalb der Sonderregeln für Grenzgänger gilt, dass ein Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein für eine Kreditvergabe zwingend erforderlich ist. Das hat natürlich auch mit den Möglichkeiten zu tun, einen Kleinkredit notfalls auch durch Beitreibung zurückzuerhalten. Die Rechtsverfolgung im Ausland ist natürlich schwieriger durchzusetzen.
- Grenzgänger: Siehe Niederlassungsbewilligung G (oben).
Beruflichen Situation / Erwerbstätigkeit
Kreditvoraussetzungen hinsichtlich Beruf: Was muss man erfüllen, um einen Kredit zu bekommen?
- Regelmässiges Einkommen: Um den Privatkredit zu erhalten, ist der Nachweis eines regelmässigen Einkommens absolut notwendig. Das gilt somit auch für die Gruppe der unbefristet angestellten Antragsteller. Diese müssen auch nachweisen, dass sie nicht mehr in der Probezeit sind. Grundsätzlich können Kredite auch teurer (Verzinsung) sein, wenn ein Antragsteller erst kurte Zeit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist. Im Umkehrschluss haben die besten Chancen auf günstige Kleinkredite und generell eine Kreditzusage alle Angestellten, die unbefristet und bereits länger bei einer Firma / Arbeitgeber beschäftigt sind.
- Personen mit einem unregelmässigen Einkommen – unterschiedliche Voraussetzungen: Die Banken machen einen Unterschied, ob ein Antragsteller ein regelmässiges oder nur ein unregelmässiges Einkommen hat. Zu den Personen mit einem unregelmässigen Einkommen gehören dabei nur temporär beschäftigte Angestellte, Personen, die selbstständig sind sowie Angestellte, die nur nach einem Stundenlohn entlohnt werden und damit ein unregelmässiges Einkommen haben.
- AHV Rentner haben Probleme, einen Kredit zu erhalten, wenn dieser nicht über eine Immobilie besichert ist. Bei den meisten Kreditbanken gilt eine Altersgrenze von 65 für die Rückzahlung (nur Ausnahmsweise gibt es Anbieter bis zu 68 Jahren). Die Rente nach AHV muss in der Regel auch CHF 3’000 monatlich umfassen und ohne Lasten durch Betreibungen gezahlt werden.
- Grenzgänger – Privatkredit möglich aber strenge Auflagen: Grenzgänger, also Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarstaat wie Deutschland zum Beispiel wohnen, können einen Kredit erhalten. Einige Baken setzen dabei voraus, dass die Beschäftigung in der Schweiz mindestens seit 3 Jahren besteht und auch bei demselben Arbeitgeber in der Zeit stattfand. Vor Antragstellung sollten Grenzgänger sich grundsätzlich bei der Bank informieren, inwieweit diese Grenzgängern auch Kredite gewährt und welche Besonderheiten hier gelten.
- Studenten:In der Regel erhalten Studenten keinen Kleinkredit, weil sie nicht über ein regelmässiges pfändbares Einkommen verfügen und somit die Rückzahlung nicht sichergestellt wäre. Diese Regel gilt auch für Antragsteller in der Ausbildung.
- Temporäre und befristete Angestellte – verschärfte Bedingungen:In dieser beruflichen Situation sind Kredite grundsätzlich zwar möglich, Antragsteller müssen aber mit erhöhten Kosten und ungünstigen Konditionen rechnen.
Selbstständige Antragsteller- problematische Bewilligung wahrscheinlich
Wer in der Schweiz selbstständig ist, muss mit Problemen bei der Kreditvergabe rechnen. Selbstständig ist hier nach den Kriterien jeder, der eine Einzelfirma hat, Gesellschafter einer AG ist oder einer GmbH. Grundsätzlich werden zwar Kredite vergeben. Allerdings sind die Banken hier sehr zurückhaltend, weil bei Selbstständigen das Problem besteht, dass diese meist nicht über ein sicheres und kalkulierbares Einkommen verfügen, das pfändbar wäre und als Grundlage und Kalkulation eines Privatkredites dienen könnte. Sehr problematisch ist die Personengruppe der Angestellten, die nur auf Stundenbasis entlohnt werden. Weil hier meist nicht klar ist, in welchem Umfang diese regelmässig Einkommen erzielen, kann hier auch kein Kredit gewährt werden. Besser sind die Erfolgsaussichten für Selbstständige bei einem Kredit für ein Auto, da in diesem Fall das Fahrzeug als pfändbare Sicherheit dienen kann.
Finanzielle Situation
Unterschiedliche Gruppen von Antragstellern haben auch unterschiedliche finanzielle Ausgangspositionen, die sich auch auf die Wahrscheinlichkeit auswirken, einen positiven Kreditbescheid zu bekommen. Die Banken reagieren hinsichtlich Kreditbedingungen auf diese verschiedenen Gruppen, indem sie auch unterschiedlich hohe Hürden für die Prüfung einer Kreditzusage machen.
Problem Alimente
Auch die Frage von möglichen Alimenten Zahlungen ist für die Kreditvergabe von Bedeutung. Wenn ein Antragsteller Alimente zahlt, ist das Teil der Kreditentscheidung. Dabei ist das ein Kriterium und wird individuell in die Bewertung eingebaut, weil die komplette finanzielle Situation bewertet wird. Das kann sich auch auf die Konditionen und Kosten eines Kredites auswirken, wenn dieser trotz Alimenten Zahlungen bewilligt wird. Die Zahlung von Alimenten wird dabei als feste monatliche Ausgaben eingestuft. Wenn ein Antragsteller Alimente empfängt, werden diese jedoch in der Regel nicht als Einkommen gewertet, weil diese nicht pfändbar sind und damit auch nicht zur Sicherung der Kreditrückzahlung herangezogen werden können. Grundsätzlich ist auch das Vorhandensein von Kindern im Haushalt des Antragstellers ein Bewertungspunkt für die Kreditvergabe, weil auch Kinder eine feste Ausgabenposition in der Budget-Planung eines Haushalts darstellen.
Betreibungen / Konkurs – Ausschlusskriterium
Antragsteller, die in einem Konkurs befindlich sind oder laufende Beitreibungen haben, sind grundsätzlich von der Kreditvergabe ausgeschlossen. Selbst bereits bezahlte Beitreibungen haben negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Wenn mehrere laufende Beitreibungen bestehen, ist die Kreditbewilligung grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte nur eine singuläre Beitreibung aktiv sein, kann die Kreditbank im Einzelfall trotzdem eine positive Kreditentscheidung treffen. Grundsätzlich aber sind alle Arten von Konkurs, Pfändung und Beitreibung negativ für jede Kredite Entscheidung.
Wer schon Konkurs anmelden musste, erhält keinen Privatkredit. Auch bezahlte Betreibungen wirken sich negativ für die Antragssteller aus. Diese negativen Merkmale werden auch in der ZEK erfasst und stehen somit den Banken als Bonitätsinformation vor Bewilligung des Kredits zur Verfügung. In der Schweiz ist generell die Vergabe eines Kleinkredites ohne die Eintragung in die ZEG nach dem KKG nicht zulässig.
Bonität – auch entscheidend für die Zinshöhe
Da die Kreditbanken auch immer Informationen über die Bonität und das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit einholen, hat auch dieses Auswirkungen auf die Kosten eines etwaigen Kredites. Nach dem KKG ist eine Meldung eines Konsumkredites in die ZEK notwendig. Daher können auch abgezahlte Kleinkredite zur Bewertung einer neuen Kreditvergabe herangezogen werden. Wer in der Vergangenheit eine einwandfreie Kreditrückzahlung und generell ein einwandfreies Zahlungsverhalten hatte, kann bei einem Schweizer Kreditvergleich mit günstigeren Konditionen für den Privatkredit rechnen als jemand, der negative Einträge in der Bonität hat.
Benötigte Unterlagen und Dokumente – Was für Unterlagen brauche ich für einen Kredit?
Was braucht man alles, um einen Kredit zu bekommen? Für die Beantragung eines Kleinkredits werden in der Regel ein gültiger Ausweis (bei nicht Schweizer Staatsbürgern der Ausländerausweis) sowie die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate benötigt. Wenn es um die Ablösung eines bestehenden Privatkredites geht, muss auch der abzulösende Kreditvertrag vorgelegt werden.
Bei Selbständigen müssen die Bilanzen des Unternehmens beim Kreditantrag vorliegen. Ausserdem wird die letzte Steuerveranlagung verlangt. Des Weiteren muss der Nachweis erfolgen, dass die Selbstständigkeit mindestens seit 2 Jahren besteht.
Bei AHV-Rentnern muss der letzte Rentenbescheid vorgelegt werden. Strenge Vorschriften gelten bei lediglich temporär beschäftigen Antragstellern. Hier werden sogar die letzten 12 Lohnabrechnungen bei der Antragstellung eingefordert. Bei Ausländern und Grenzgängern sind zusätzlich in der Regel auch Bescheinigungen der Arbeitgeber in der Schweiz vorzulegen. Auch müssen alle Dokumente bezüglich des Aufenthalts natürlich gültig sein und bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bei Verheirateten müssen die jeweils identischen Unterlagen vom Ehepartner vorgelegt werden. Sonderregeln gelten auch für Antragsteller, die Alimente zahlen oder für Personen, die getrennt oder verwitwet sind. Hier sind auch entsprechende Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen.
Eine etwaige vorhandene Krankenkassen-Police wird nur von einigen Banken verlangt. Hier sollten sich Antragsteller vorab erkundigen, ob diese gefordert ist.
Viele Dokumente müssen nicht nur nach dem Gesetz zwingend vorgelegt werden, sondern sind auch zur Absicherung der Kreditbanken bei der Kreditvergabe intern bei den Banken vorgeschrieben. Um einen Kredit erfolgreich aufnehmen zu können sowie eine Ablehnung zu vermeiden, sollte sich der Kreditnehmer vorher erkundigen, welche Dokumente er vorlegen muss.